Windlichter gGmbH

Leistungen

Die gesetzliche Grundlage für unsere Leistungen ist der § 67 SGB XII. Bei Abschluss einer Vereinbarung umfasst die Hilfeleistung gem. § 68 SGB XII alle Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, die Schwierigkeiten nachhaltig abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.

Auf der Basis eines individuellen Hilfeplans werden die Leistungen ambulant und einzelfallorientiert erbracht in Form von Information, Beratung, Anleitung und / oder Unterstützung. Bei Leistungsberechtigten gem. § 67 SGB XII können wir im Einzelfall zur Verhinderung von Obdachlosigkeit auch eine Trägerwohnung anbieten.

Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können, haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen gem. § 67 SGB XII und sollten sich nicht scheuen, diese in einer Notlage auch in Anspruch zu nehmen. 

Vermietern bieten wir Beratung und Vermittlung bei Konflikten mit Ihren Mietern an, mit dem Ziel, das Mietverhältnis möglichst zur beiderseitigen Zufriedenheit fortzusetzen oder aber eine andere  sozialverträgliche Lösung zu finden. 

Ziel aller Leistungen ist  die selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung in einer eigenen, mietvertraglich abgesicherten Wohnung.